|
1. Verpflichtung
Für alle Verkaufsvereinbarungen ist stets unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Alle Zusagen, mündliche, telefonische Abreden,
die von unseren Bedingungen abweichen, sind erst nach schriftlicher
Bestätigung für uns rechtsverbindlich. Abweichende Bedingungen des
Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Die Bedingungen haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige und
zukünftige Geschäftsverbindung zwischen uns, auch wenn ein Auftrag
von uns nicht besonders bestätigt werden sollte.
2. Preise
Die Preise sind freibleibend und unverbindlich. Tritt bis zum Liefertag
bzw. vor Bezahlung des Rechnungsbetrages eine Erhöhung der Rohstoffpreise
oder anderer Kalkulationsgrundlagen ein, so sind wir berechtigt,
den sich daraus ergebenden jeweiligen Tagespreis zu berechnen.
Dies gilt nicht gegenüber
einem Nicht- oder Minderkaufmann. Die Preise
verstehen sich ab Auslieferungslager Schwerin.
3. Liefer- und Abnahmebedingungen
Teillieferungen sind zulässig. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie
unwesentliche
Anstände aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen.
Mit Empfang einer Teillieferung wird ein entsprechender Teilrechnungsbetrag
fällig. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen befreit den Käufer
nicht von der Setzung einer angemessen Nachfrist zur Erbringung der
Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist
ablehnen werde.
4. Zahlung
Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar. Bei Vorkassen werden 2 % Skonto,
bei Kauf auf Probe wird kein Skonto gewährt, auch wenn Zahlung bei
Warenerhalt erfolgt. Wechsel werden nicht angenommen. Werden vom
Käufer Zahlungstermine überschritten, so sind wir berechtigt, vom Eintritt
des Verzuges an, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen; die
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme der
Ware länger als 7 Tage in Rückstand, sind wir nach Setzung einer Nachfrist
von 7 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im
zweiten Fall können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend zu machen, 20 % des Verkaufspreises als
Entschädigung ohne Nachweis fordern. Der Käufer kann nur mit solchen
Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
5. Versand bzw. Verpackung
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch
für Versendungen
mit eigenen Fahrzeugen des Verkäufers. Wird der
Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der
Meldung
der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch und Kosten
des Käufers wird die Lieferung von uns gegen Bruch-, Transport- und
Feuerschäden versichert. Wird uns keine besondere Vorschrift erteilt, so
erfolgt der Versand nach bestem Ermessen und im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten.
6. Beanstandungen
Offensichtliche Mängel können nur 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich
geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich
nach Entdeckung gerügt werden. Für Kaufleute gilt der § 377 HGB. Bei
nachgewiesener und durch uns anerkannte fehlerhafte Lieferung leisten
wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche
des Käufers gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke innerhalb
der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist Ersatz
oder bessern nach. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in der Originalverpackung
unter Beifügung einer Rechnungskopie zurückzusenden.
Bei unerlaubten Eingriffen in die Geräte erlischt jeder Anspruch auf
Gewährleistung.
Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen
Aufwendungen werden von uns getragen. Kaufleute haben die für die
Anlieferung nachzubessernder Ware entstehenden Transportkosten
selbst zu tragen. Sie sind nicht berechtigt, ein Leistungsverweigerungsoder
Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Schlägt die Nachbesserung
oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. Die vorstehenden Regelungen gelten
nicht für Gebrauchsartikel, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
geliefert werden. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung - bei Zahlung
durch Scheck 8 Tage nach Gutschrift desselben - unser Eigentum. Im
Rechtsverkehr mit Kaufleuten bleiben die Waren unser Eigentum bis zur
Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung
zustehenden Ansprüche. Bei Nichtkaufleuten bleiben die gelieferten
Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich
aller Nachforderungen unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der
Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir
ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen
für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere
Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und die erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns
unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug
- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche
des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
Gegenüber Nichtkaufleuten sind wir zur Zurücknahme nach Mahnung
berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
8. Schutzbestimmungen
Für unsere aus eigener Tätigkeit und aufgrund unserer Erfahrung hergestellten
Waren lehnen wir im voraus jede Haftung für irgendwelche
Schäden aus der Ingebrauchnahme auch Dritten gegenüber ab. Schadensersatzansprüche
aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus
unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden von
uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde. Die in unseren Druckvorschriften, Prospekten
usw. angegeben Maße, technischen Einzelheiten etc. sind unverbindlich.
Bei Abweichungen können keine Schadensersatzansprüche gegen uns
erhoben werden. Konstruktions- wie Formveränderungen bleiben vorbehalten,
sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der
vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Für Aufträge
nach Angaben des Bestellers sind diese für uns erst nach ausdrücklicher
schriftlicher Bestätigung verbindlich.
9. Rücktrittsrecht
Falls unvorhergesehene Hindernisse - als solche gelten auch die
Umstände
und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen
Betriebsführung
nicht verhindert werden können, wie etwa höhere
Gewalt,
Aus- und Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung,
Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien
oder Teile - vorliegen, werden die Vertragsverpflichtungen der
Parteien
für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Wirkung suspendiert.
Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum
von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des
betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige
Ansprüche bestehen nicht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln
an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind
wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, von den Lieferverpflichtungen
zurückzutreten oder nach unserer Wahl Vorkasse oder
Sicherheiten für ausstehende Lieferungen zu verlangen, weiterhin sämtliche
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen und ausschließlicher
Gerichtsstand
(einschl. Scheckklagen), sowie für sämtliche zwischen
den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Schwerin, soweit der
Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Die Beziehungen der
Vertragsparteien
regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden innerdeutschen Recht.
11. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung
ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten
wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Wir weisen darauf
hin, dass wir Daten des Käufers, die den Geschäftsverkehr betreffen, nur
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und speichern.
|