Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1. Verpflichtung
Für alle Verkaufsvereinbarungen ist stets unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Zusagen, mündliche, telefonische Abreden, die von unseren Bedingungen abweichen, sind erst nach schriftlicher Bestätigung für uns rechtsverbindlich. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Bedingungen haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindung zwischen uns, auch wenn ein Auftrag von uns nicht besonders bestätigt werden sollte.

2. Preise
Die Preise sind freibleibend und unverbindlich. Tritt bis zum Liefertag bzw. vor Bezahlung des Rechnungsbetrages eine Erhöhung der Rohstoffpreise oder anderer Kalkulationsgrundlagen ein, so sind wir berechtigt, den sich daraus ergebenden jeweiligen Tagespreis zu berechnen. Dies gilt nicht gegenüber einem Nicht- oder Minderkaufmann. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Schwerin.

3. Liefer- und Abnahmebedingungen
Teillieferungen sind zulässig. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen. Mit Empfang einer Teillieferung wird ein entsprechender Teilrechnungsbetrag fällig. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.

4. Zahlung
Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar. Bei Vorkassen werden 2 % Skonto, bei Kauf auf Probe wird kein Skonto gewährt, auch wenn Zahlung bei Warenerhalt erfolgt. Wechsel werden nicht angenommen. Werden vom Käufer Zahlungstermine überschritten, so sind wir berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme der Ware länger als 7 Tage in Rückstand, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im zweiten Fall können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Versand bzw. Verpackung
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch für Versendungen mit eigenen Fahrzeugen des Verkäufers. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird die Lieferung von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. Wird uns keine besondere Vorschrift erteilt, so erfolgt der Versand nach bestem Ermessen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.

6. Beanstandungen
Offensichtliche Mängel können nur 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Für Kaufleute gilt der § 377 HGB. Bei nachgewiesener und durch uns anerkannte fehlerhafte Lieferung leisten wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke innerhalb der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist Ersatz oder bessern nach. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in der Originalverpackung unter Beifügung einer Rechnungskopie zurückzusenden. Bei unerlaubten Eingriffen in die Geräte erlischt jeder Anspruch auf Gewährleistung. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Kaufleute haben die für die Anlieferung nachzubessernder Ware entstehenden Transportkosten selbst zu tragen. Sie sind nicht berechtigt, ein Leistungsverweigerungsoder Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Gebrauchsartikel, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung - bei Zahlung durch Scheck 8 Tage nach Gutschrift desselben - unser Eigentum. Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten bleiben die Waren unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Nichtkaufleuten bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nachforderungen unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Gegenüber Nichtkaufleuten sind wir zur Zurücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

8. Schutzbestimmungen
Für unsere aus eigener Tätigkeit und aufgrund unserer Erfahrung hergestellten Waren lehnen wir im voraus jede Haftung für irgendwelche Schäden aus der Ingebrauchnahme auch Dritten gegenüber ab. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die in unseren Druckvorschriften, Prospekten usw. angegeben Maße, technischen Einzelheiten etc. sind unverbindlich. Bei Abweichungen können keine Schadensersatzansprüche gegen uns erhoben werden. Konstruktions- wie Formveränderungen bleiben vorbehalten, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Für Aufträge nach Angaben des Bestellers sind diese für uns erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.

9. Rücktrittsrecht
Falls unvorhergesehene Hindernisse - als solche gelten auch die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, wie etwa höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile - vorliegen, werden die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Wirkung suspendiert. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, von den Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheiten für ausstehende Lieferungen zu verlangen, weiterhin sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand (einschl. Scheckklagen), sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Schwerin, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Die Beziehungen der Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden innerdeutschen Recht.

11. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Käufers, die den Geschäftsverkehr betreffen, nur im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und speichern.